Gema-Gebühren für DVD-Rohlinge
ZPÜ verlangt 0,174 Euro je 4,7-GByte-Rohling
Die in der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften haben mit dem Informationskreis AufnahmeMedien (IM) eine einvernehmliche Regelung über die Zahlung von Urhebervergütungen für DVD-Rohlinge (DVD-R/RW, DVD+R/RW und DVD-RAM) mit einer nominellen Speicherkapazität von 4,7 GByte getroffen. Demnach sind je Rohling 0,174 Euro abzuführen.
Die Speicherkapazität von 4,7 GByte wird entsprechend einer Videoaufnahmekapazität von 120 Minuten veranschlagt, so dass zur Abgeltung aller Vergütungsansprüche nach § 54 UrhG eine Gebühr von 0,174 je Stück berechnet wird. |